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Das Ermittlungsverfahren der Korruptionsstaatsanwaltschaft gegen den früheren Kunsthallen-Direktor Gerald Matt wurden eingestellt.

Foto: APA/HERBERT NEUBAUER

Wien - Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat das Ermittlungsverfahren gegen den früheren Kunsthallen-Direktor Gerald Matt eingestellt. Auch die Ermittlungen gegen die Vorstände des Trägervereins der Kunsthalle, Thomas Häusle und Siegfried Menz, sowie gegen die ehemalige Geschäftsführerin Bettina Leidl wurden eingestellt, wie die WKStA in einer Aussendung am Freitag mittelte. Gegen Matt war wegen des Verdachts der versuchten Verbotenen Intervention sowie des Verdachts der Untreue ermittelt worden.

"Die Ermittlungen waren umfangreich", heißt es in der Aussendung. "Neben den Beschuldigten wurden rund 40 Zeugen einvernommen und u.a. umfassende Unterlagen der Kunsthalle Wien und die entsprechenden Staatsbürgerschaftsakten ausgewertet."

Konkret war Matt in der Anzeige vorgeworfen worden, er habe bei Behörden und Politikern versucht zu intervenieren, damit vier Personen die österreichische Staatsbürgerschaft aufgrund außerordentlicher Leistungen verliehen würde. Diese hatten im Gegenzug Sponsorengelder in Millionenhöhe für die Kunsthalle in Aussicht gestellt.

Interventionen nicht bestätigt

"Die Ermittlungsergebnisse haben die behaupteten Interventionen nicht bestätigt", so die Korruptionsstaatsanwaltschaft in ihrer Aussendung. Die von den besagten Personen verfassten Empfehlungsschreiben "waren nicht geeignet, einen Amtsträger - wie im Strafgesetzbuch gefordert zu einer pflichtwidrigen Handlung zu veranlassen." Auch habe die Prüfung kein strafbares Verhalten in punkto versuchter Bestimmung zum Amtsmissbrauch und versuchter Täuschung ergeben.

"Fördermaßnahmen des Kunstlebens sind per se nicht verboten, sodass der Förderungsgeber keinen unerlaubten Vorteil leistet. Gerade aber eine derartige Fördermaßnahme sollte die Grundlage und Rechtfertigung für die Anerkennung außerordentlicher Leistungen der Staatsbürgerschaftswerber sein", heißt es vonseiten der Korruptionsstaatsanwaltschaft.

Im Staatsbürgerschaftsgesetz sei nicht näher definiert, was unter den "außerordentlichen Leistungen im Interesse der Republik" zu verstehen sei, womit finanzielle Zuwendungen nicht ausgeschlossen seien. Somit werde der zuständigen Bundesregierung ein besonders großer Ermessensspielraum eingeräumt.

Großteil angezeigter Untreuevorwürfe bereits verjährt

Ein zweiter Vorwurf gegen Matt betraf die angeblich missbräuchliche Inanspruchnahme von Ressourcen der Kunsthalle für private Zwecke. "Unter Berücksichtigung sämtlicher Ermittlungsergebnisse war jedoch kein vom Schädigungsvorsatz getragener wissentlicher Befugnismissbrauch feststellbar", so die Staatsanwaltschaft. Hierbei beruft man sich einerseits auf die von der Stadt initiierte Prüfung einer Wirtschaftsprüfungskanzlei und den Umstand, dass es Matt laut Vertrag gestattet war, Nebentätigkeiten in einem gewissen Ausmaß innerhalb seiner Arbeitszeit auszuüben. Überdies sei ein Großteil der angezeigten Untreuevorwürfe bereits verjährt gewesen, bevor sie der Staatsanwaltschaft bekannt wurden.

Eingebracht hatte die Anzeige gegen Matt die Wiener ÖVP am 6. Mai. Bereits am 17. Juni hatte die Kunsthalle eine Expertise von Professor Peter Lewisch vom Wiener Institut für Strafrecht und Kriminologie vorgelegt, wonach die Intervention der Kunsthalle respektive ihres Direktors hinsichtlich einer möglichen Staatsbürgerschaftsverleihung für ausländische Kunstmäzene legal gewesen sei.

Grüner Zinggl sieht "Grundproblem"

"Überrascht" auf die Einstellung des Ermittlungsverfahrens reagierte indessen der Grüne Kultursprecher Wolfgang Zinggl. Bei beiden Vorwürfen, der versuchten Verbotenen Intervention für die Staatsbürgerschaft von Mäzenen sowie der Untreue, sieht er allerdings "Grundprobleme" im Hintergrund. "Wenn ein Vertrag gestattet, dass öffentliche Gelder für private Zwecke verwendet werden, dann ist erstens der Vertrag infrage zu stellen und zweitens der öffentliche Geldgeber, der so einen Vertrag akzeptiert", so Zinggl.

Auch in punkto Staatsbürgerschaft sieht Zinggl ein Definitionsproblem, "das in Österreich an allen Ecken und Enden auftaucht: Dieser Ermessensspielraum gibt Möglichkeiten von Interpretationen, die ethisch nicht mehr zu vertreten sind". Prinzipiell sei für ihn wichtig, "dass Verantwortliche mit einer egozentrischen Grundeinstellung ihre öffentlichen Positionen verlieren: Wer eine öffentliche Einrichtung so verwaltet, wie eine persönliche, der ist in der Privatwirtschaft besser aufgehoben." Interessant werde der Kontrollamtsbericht, der am kommenden Donnerstag veröffentlicht wird.

ÖVP-Kultursprecherin Isabella Leeb sagte, dass der Bericht der Korruptionsstaatsanwaltschaft bei einigen Vorwürfen von Verjährung spreche. "Da kann man nur sagen: Glück gehabt!", so Leeb. Von einer Reinwaschung könne nicht die Rede sein, sie warte nun gespannt auf die Ergebnisse des Kontrollamtsberichts. (APA, 7.12.2012)